Fahrräder auf dem Stellinger Campus

Vorgeschichte

Am 16.01.2001 habe ich versucht, nach einem Verkehrsunfall mein Fahrrad mit in die Arbeitsbereichswerkstatt zu nehmen und dort die entstandenen Schäden zu reparieren und das Rad auf eventuelle weitere Schäden zu untersuchen. Dies wurde mir von Herrn Vöge mit der Begründung verwehrt, dass eine Mitnahme von Fahrrädern auf das Gelände der Informatik grundsätzlich und ohne Ausnahme nicht möglich sei (eine Reperatur ist jedoch in Herrn Vöges beheizter Werkstatt neben der Pförtnerloge möglich). Seitdem suche ich nach einer Begründung für dieses Verbot und, nachdem festzustehen scheint, dass eine solche Begründung, wenn es sie den je gab, wohl für immer in den Tiefen der Zeit verborgen bleiben wird, zumindest nach einer Legitimitation. Bisher erfolglos.

Mündliches

Herr Vöge, Hausmeister:

am 16.01.2001 kann Herr Vöge mir nur mitteilen, dass es grundsätzlich schon immer verboten war, ein Fahrrad auf das Gelände mitzunehmen, schon zu Philips Zeiten (eine Reperatur ist jedoch in Herrn Vöges beheizter Werkstatt neben der Pförtnerloge möglich). Für weitere Auskünfte verweist er mich an Herrn Sahr.

19.01.2001: Herr Vöge hat mir Kopien von insgesamt 5 Schreiben gegeben, die sich mit der Fahrrad-Frage befassen, leider aber auch keine Abschließende Klärung erlauben.

Herr Sahr, Vertreter des Referatsleiters Referat 42, Grundstücks- und Gebäudeverwaltung:

16.01.2001: Herr Sahr sieht in der Mitnahme von Fahrrädern auf das Gelände zu Anfang kein Problem, nach einem weiteren Gespräch mit Herrn Vöge teilt er mir jedoch mit, dass ``Lügnern wie Ihnen'' die Mitnahme grundsätzlich nicht möglich sei. Als Grund kann auch er nur angeben, dass dies schon immer so gewesen sei, und verweist mich an Herrn Halfmeier, dessen Nummer er nicht kennt und mir von daher nicht geben kann.

Herr Halfmeier, Leitender Verwaltungsbeamter:

16.01.2001: Herr Halfmeier ist nicht anwesend. Frau Ladewig teilt mir mit, dass es einen guten Grund für das Fahrradverbot gäbe: dies wäre in einer Verordnung so festgelegt! Wer diese Verordnung wann erlassen hat, oder um welche Verordnung es sich handelt kann sie mir nicht sagen, dass wüsste Herr Sahr. Nachdem ich Ihr mitgeteilt habe, dass der das offensichtlich auch nicht weiß, verweist sie mich an Herrn Reisener.

Herr Reisener, Referatsleiter Referat 42, Grundstücks- und Gebäudeverwaltung:

16.01.2001: Herr Reisener teilt mir mit, dass es sich bei dem absoluten Verbot der Mitnahme von Fahrrädern auf das Gelände in Stellingen um einen Fachbereichsbeschluss handelt und verweist mich an Frau Elmer.

Frau Elmer, Leiterin der Fachbereichsverwaltung:

16.01.2001: Frau Elmer meint, dass es sich um einen Uni-Beschluss handelt. Wir beschließen, fbi-alle@informatik zu befragen

fbi-alle@informatik:

17.01.2001: Als Antwort auf meine Anfrage an fbi-alle bekomme ich 5 Mails, die sich gegen ein generelles Fahrrad-Verbot aussprechen, sowie zwei Mails von Prof. Oberquelle, der sich vehement gegen eine generelle Öffnung des Geländes für Fahrräder ausspricht und auch einige Gründe nennt. Warum die Mitnahme von Fahrrädern auch in Ausnahmefällen nicht möglich sein soll, kann mir immer noch niemand sagen, und auch nicht, welche Verordnung dies regelt.

Frau Dreschler-Fischer, Dekanin:

18.01.2001: Frau Dreschler Fischer teilt mir mit, dass die nicht-Mitnahme von Fahrrädern in der Hausordnung geregelt ist, die wiederum vom Präsidenten erlassen und dann vom Fachschaftsrat abgeknickt wird. Wie sich herausstellt gibt es jedoch weder im Dekanat noch in der Pförtnerloge ein schriftliches Exemplar dieser Hausordnung.

Schriftliches

Schreiben von Herrn Gerloff, Vertreter des Referatsgruppenleiters Referatsgruppe 4: Bauwesen vom 21.01.2000:

In Übereinstimmung mit der negativen Aussage des FB Informatik zum Fahrradproblem hat die Universitätsverwaltung entschieden, generell keine Radfahrer auf dem Stellinger Grundstück zuzulassen.

Es kann seitens der Hausverwaltung Studenten und Personal kein Grund vermittelt werden, warum nur Radfahrer der AWW, aber keine Radfahrer zu den anderen wissenschaftlichen Einrichtungen das Grundstück befahren dürfen.

Sie können aus beigefügter Zeichnung entnehmen, dass wir als Ersatz für die durch den Mensa-/Hörsaalneubau entfallenden Radstellplätze gegenüber der Pförtnerloge 150 neue Stellplätze einrichten werden [Anmerkung: Laut Herrn Vöge wurde der Auftrag hierzu gerade erteilt, Kosten ca. DM 1000 pro Stellplatz].

Wir gehen davon aus, dass auch die Radfahrer, die zur AWW wollen, die letzten 250m auf dem Grundstück zufuß gehen können.

Schreiben von Herrn Armbruster, Behörde für Inneres (Feuerwehr) vom 24.3.1999:

Bei der heutigen Begehung mit Herrn Vöge wurde von der Feuerwehr festgestellt, dass sich die befestigten Fahr- und Gehwege aus sicherheits- und feuertechnischen Gründen zum Aufstellen von Fahrradständern nicht eignen.

Gegen das Aufstellen im Bereich der Grünanlagen bestehen Seitens der Feuerwehr keine Bedenken, wenn die Flächen vor Gebäudewänden mit Fenstern, zum Aufstellen für tragbare Leitern freigehalten werden.

Schreiben von Herrn Zlatnik, Referat 42: Grundstücks- und Gebäudeverwaltung vom 20.3.1996:

es ist bedauerlich, dass sich die Verwaltung überhaupt mit derartigen Angelegenheiten befassen muss. Sie hätten dieser Teilnehmerin wie auch allen anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitteilen müssen, dass sie den Campus mit dem Fahrrad nicht befahren dürfen und dass im Wiederholungsfalle das Fahrrad eingezogen wird.

Es ist ganz eindeutig geregelt, dass das Befahren des Campusgeländes Vogt-Kölln-Straße mit Fahrrädern nicht gestattet ist.[...]

Protokoll einer Sitzung des ??? am ??? [vor 1996] um ???:

[...] Herr Vöge möchte geklärt haben, inwieweit an Wochenenden das Mitnehmen von Fahrrädern zu den Gebäuden erlaubt werden soll? Es besteht Konsens, dass auch zu diesen Zeiten die Fahrräder in die Ständer bei der Pförtnerloge abgestellt werden sollen.

Schreiben des (ehemaligen?) Sprechers des Fachbereichs Prof. Dr. Walther v. Hahn

Wir haben von Philips das sehr gut gepflegte Stellinger Gelände übernommen und wollen dessen parkähnlichen Charakter auch weiterhin durch die folgende Regelungen erhalten [...] Für Fahrräder haben wir den überdachten Stand hinter dem Pförtnerhaus. Stellen Sie bitte Ihre Fahrräder immer nur dort ab.

Wie geht's weiter?

Wie man sehen kann, ist nach wie vor unklar, wo und warum eine Mitnahme von Fahrrädern je ausnahmslos verboten wurde. Bestenfalls ist das befahren des Geländes verboten (und auch dann ist unklar wo und durch wen). Als nächstes werde ich also wohl einen der folgenden Wege zu gehen versuchen:

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last modified: 19-Jan-2001
Sven Utcke